Gründungsberatung    

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Beratungsangebot.

Aus dem breiten Spektrum an Tätigkeiten, die ich Ihnen als Steuerberater anbieten kann, möchte ich Ihnen hier einige Schwerpunkte meiner bisher über 10-jährigen Tätigkeit in diesem Berufsstand aufzeigen. Selbstverständlich biete ich Ihnen darüber hinaus alle Tätigkeiten an, die Sie im Sinne einer ganzheitlichen Beratung von Ihrem zukünftigen Steuerberater erwarten.

Beratungsschwerpunkte Konzern- und Jahresabschlusserstellung

Tätigkeitsschwerpunkte für Unternehmen/Unternehmer und Selbständige:

  • Allgemeine Beratung bei Fragen zum Steuerrecht
  • Erstellung und Plausibilitätsprüfung von Jahresabschlüssen aller Gesellschaftsformen (z.B. GbR, GmbH, Einzelunternehmen etc.)
  • Aufstellung der Steuerbilanz
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen bei gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen, z.B. monatliche Erklärungen wie Umsatzsteuervoranmeldungen etc. und Jahressteuererklärungen wie Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen etc.
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Führen von Rechtsbehelfen
  • Unterstützung in Buchhaltungs- und Bilanzierungsfragen
  • Führung Ihrer Finanz-Buchhaltung (auf DATEV)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung von Planungsrechnungen, z.B. bei der Existenzgründung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen im Vorfeld von Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff HGB
  • Unterstützung bei der Aufstellung von Konzernjahresabschlüssen (z.B. Erstellen von Reporting Packages) und der Konsolidierung von Einzelabschlüssen

Tätigkeitsschwerpunkte für Privatpersonen:

  • Erstellung von privaten Steuererklärungen, wie z.B. der Einkommensteuererklärung
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder Wohnungen
  • Erstellung von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, z.B. bei Grundstückgemeinschaften
  • Führen von Rechtsbehelfen

Die erbrachten Leistungen werden nach der aktuellen für den Berufsstand der Steuerberater maßgeblichen Steuerberatergebührenverordnung berechnet. Innerhalb der dort angebotenen Mindest- und Höchstgebühren erfolgt die Abrechnung unter Berücksichtigung der aufgewendeten Zeit.

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